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BGV A2 Tabelle 1A

Wiederholungsprüfungen ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel

Anlage/Betriebsmittel

Prüffrist

Art der Prüfung

Prüfer

Elektrische Anlagen und ortsfeste

Betriebsmittel 

4 Jahre 

 

auf ordnungsgemäßen Zustand falls keine entsprechende Bestätigung des Reparaturunternehmens vorliegt

Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft

Elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Betriebsmittel in "Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art" (DIN VDE 0100 Gruppe 700)

 

1 Jahr

Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in nichtstationären Anlagen

1 Monat

auf Wirksamkeit

Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person bei Verwendung geeigneter Meß- und Prüfgeräte

Fehlerstrom-, Differenzstrom und Fehlerspannungs-Schutzschalter

- in stationären Anlagen

- in nichtstationären Anlagen

 

mindestens
alle 6 Monate

arbeitstäglich

auf einwandfreie Funktion durch Betätigen der Prüfeinrichtung

Benutzer



BGV A2 Tabelle 1B

Wiederholungsprüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel

Anlage/Betriebsmittel

Prüffrist

Richt- und Maximal Werte

Art der Prüfung

Prüfer

- Ortsveränderliche elektrisch Betriebsmittel (soweit benutzt)

Richtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate 

Wird bei der Prüfung eine Fehlerquote < 2% erreicht, kann die Prüffrist entsprechend verlängert werden.

Maximalwerte: Auf Baustellen in Fertigungsstätten und Werkstätten oder unter ähnlichen Bedingungen ein Jahr,

in Büros oder unter ähnlichen Bedingungen zwei Jahre

auf ordnungsgemäßen Zustand 

Elektrofachkraft bei Verwendung geeigneter Meß- und Prüfgeräte auch elektrotechnisch unterwiesene Person

-Verlängerungs- und Geräteanschlußleitungen mit Steckvorrichtungen

- Anschußleitungen mit Stecker
- bewegliche Leitungen mit Stecker und Festanschluß


BGV A2 Tabelle 1B

Prüfungen für Schutz- und Hilfsmittel

Prüfobjekt

Prüffrist

Art der Prüfung

Prüfer

Isolierte Schutzbekleidung (soweit benutzt) vor jeder Benutzung auf augenfällige Mängel Benutzer
12 Monate

6 Monate für isolierende Handschuhe

auf Einhaltung der in den elektrotechnischen Regeln vorgegebenen Grenzwerte Elektrofachkraft
Isolierende Werkzeuge, Kabelschneidgeräte, isolierende Schutzvorrichtungen sowie Betätigungs- und Erdungsstangen vor jeder Benutzung auf äußerlich erkennbare Schäden und Mängel Benutzer
Spannungsprüfer, Phasenvergleicher auf einwandfrei Funktion
Spannungsprüfer, Phasenvergleicher und Spannungsprüfsysteme (kapazitive Anzeigesysteme) für Nennspannungen über 1 KV 6 Jahre auf Einhaltung der in den elektrotechnischen Regeln vorgegebenen Grenzwerte Elektrofachkraft


Übersicht über die Randbedingungen und Grenzwerte
für die Prüfungen elektrischer Betriebsmittel

Betriebsmittel der Schutzklasse

I

II

III

Besichtigen

äußerlich erkennbare Mängel

Messen des Schutzleiterwiderstandes

bis 5m; ≤ 0,3 Ω
weitere
5m; ≤ 0,1 Ω

-

-

Messen des lsolationswiderstandes

≥ 1 MΩ
mit Heizelementen
≥ 0,25 MΩ

≥ 2 MΩ

≥ 0,25 MΩ

Messen des Ableitstromes

-

≤ 0,5 A
falls erforderlich

-

Messen der Kleinspannung

berührbare Teile ≤ 25 V AC oder 60 V DC

 

Erproben der Sicherheitseinrichtungen

Funktion von Sicherheitseinrichtungen